12. September 2025Prüfungsrecht, Examensanfechtung Jura

Erfolg Prüfungsrecht: Widerspruch gegen Nichtbestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erfolgreich

Ausgangslage: Prüfungsbescheid mit "Nichtbestehen" im Zweiten Juristischen Staatsexamen

Unser Mandant hatte am 24.01.2025 einen Prüfungsbescheid erhalten, in dem festgestellt wurde, dass er die Zweite Juristische Staatsprüfung nicht bestanden habe. Grund war die geringe Gesamtpunktzahl von 27 Punkten – zu wenig, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Gegen diesen Bescheid legte unser Mandant, vertreten durch seinen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christian Reckling, fristgerecht Widerspruch ein.


Neubewertung der ZG-Klausur führt zum Erfolg

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens setzten sich die Korrektoren intensiv mit den Einwendungen von Herrn Rechtsanwalt Reckling gegen ihre Prüferbewertungen auseinander. Bei der ZG-Klausur  kam es zu einer Neubewertung:

  • Ursprüngliche Bewertung: 3 Punkte („mangelhaft")
  • Neue Bewertung: 4 Punkte („ausreichend")

Diese Korrektur führte dazu, dass sich die Gesamtpunktzahl unseres Mandanten von 27 auf 28 Punkte erhöhte.


Zulassung zur mündlichen Prüfung nach § 14 NJAG

Durch die Neubewertung erfüllt unser Mandant nun die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NJAG:

  • Mindestens 28 Punkte in den Aufsichtsarbeiten,
  • Drei Arbeiten mit mindestens „ausreichend".

Damit wurde der Prüfungsbescheid aufgehoben, soweit er das Nichtbestehen feststellte, und unser Mandant zur mündlichen Prüfung zugelassen


Kostenentscheidung 

Ein weiterer wichtiger Aspekt:

  • Die Prüfungsbehörde erhob keine Kosten für das Verfahren.
  • Zudem werden auf Antrag die notwendigen Rechtsanwaltskosten erstattet, da die Hinzuziehung eines Anwalts als notwendig anerkannt wurde.

Bedeutung für Betroffene im Prüfungsrecht

Dieser Fall verdeutlicht, dass es sich lohnt, einen Widerspruch im Prüfungsrecht sorgfältig zu prüfen und mit anwaltlicher Unterstützung durchzusetzen.
Gerade im Ersten und Zweiten Staatsexamen können einzelne Punkte über die Zulassung zur mündlichen Prüfung und damit über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung entscheiden.


Fazit

Der erfolgreiche Widerspruch zeigt:

  • Fehlerhafte Prüfungsbewertungen können korrigiert werden.
  • Schon eine geringe Anhebung um einen Punkt kann die Zulassung zur mündlichen Prüfung sichern.
  • Rechtsanwaltliche Unterstützung ist im Prüfungsrecht nicht nur sinnvoll, sondern kann den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen
  • Wir beraten Sie bundesweit kostenlos in einem Erstberatungsgespräch 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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