Das Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 2 E 6375/25) hat am 26. September 2025 einen wichtigen Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugunsten unserer Mandantschaft getroffen. Im Eilverfahren wurde die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg verpflichtet, eine Prüfungsleistung im Studiengang Politikwissenschaft neu zu bewerten.
Der Antragsteller war im Drittversuch der Modulteilprüfung „Qualitative Methoden“ durchgefallen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Bewertung rechtswidrig war: Der zuständige Prüfer hatte unsachliche und persönliche Kritik geäußert, die eine Befangenheit nahelegte.
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass:
Die Universität trägt die Kosten des Verfahrens.
Der gerichtliche Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zeigt deutlich:
Wer in Prüfungen scheitert, muss dies nicht immer hinnehmen. Gerichtliche Schritte lohnen sich gerade bei unfairen Bewertungen.
Unsere Kanzlei Teipel & Partner ist bundesweit auf Prüfungsrecht und Prüfungsanfechtungen spezialisiert. Wir haben für unseren Mandanten erfolgreich eine Neubewertung seiner Bachelor-Prüfung durchgesetzt.
👉 Informieren Sie sich hier zu unseren Leistungen:
📞 Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie Ihre Prüfung anfechten oder rechtlich überprüfen lassen möchten.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.