19. Juni 2018Anerkennungsrecht | Akademisches Berufsrecht

Teipel & Partner | Erfolg bei Anerkennung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

Für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist entweder eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt oder ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom oder ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie erforderlich. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis allerdings immer wieder die Frage, ob ein ausländischer Abschluss in Psychologie im Einzelfall tatsächlich im Vergleich zu einem inländischen Abschluss gleichwertig ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der vorangegangene Bachelorstudiengang nicht den vergleichbaren inländischen Studiengängen entspricht. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bereits für inländische Abschlussprüfungen geklärt, dass es insoweit allein auf den Master ankommt. Die Frage, ob dies auch für im außereuropäischen Ausland erworbene Abschlüsse gilt, ist höchstrichterlich aber noch nicht geklärt. Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte und bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte konnte für ihre Mandantschaft jetzt außergerichtlich eine solche Anerkennung eines Masters in Psychologie der Universität Zürich / Schweiz als gleichwertig erreichen, dem ein Bachelorstudiengang in New York / USA vorausgegangen war. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

  • Teipel & Partner | Erfolg im Prüfungsrecht (Medizin) gegen Uni Ulm vor VGH Mannheim
    30.05.2018
    HochschulrechtPrüfungsrechtRechtsmittelrecht

    Teipel & Partner | Erfolg im Prüfungsrecht (Medizin) gegen Uni Ulm vor VGH Mannheim

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erreichen bei einer Prüfungsanfechtung Medizin gegen die Universität Ulm die Zulassung der Berufung zum VGH Mannheim
  • Teipel & Partner | Erfolg im Prüfungsrecht (Medizin) gegen Uni Ulm vor VGH Mannheim
    30.05.2018
    PrüfungsrechtRechtsmittelrecht

    Teipel & Partner | Erfolg im Prüfungsrecht (Medizin) gegen Uni Ulm vor VGH Mannheim

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erreichen bei einer Prüfungsanfechtung Medizin gegen die Universität Ulm die Zulassung der Berufung zum VGH Mannheim
  • Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich
    20.04.2018
    HochschulrechtPrüfungsrechtStudienplatzklage1. FachsemesterMaster

    Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen.
  • Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich
    20.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageMaster

    Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen.
  • Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum