Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich des Hochschulrechts einen Erfolg in einem Klageverfahren mit der Universität Hohenheim erzielt, in dem es um die Verlängerung von Prüfungsfristen ging.
In nahezu allen Studiengängen sehen die Studien- und Prüfungsordnungen vor, dass Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb bestimmter Zeiträume oder Fristen zu erbringen sind. Gelingt Studierenden dies nicht, verlieren sie ihren Prüfungsanspruch und können das Studium nicht mehr mit dem gewünschten Abschluss beenden.
Nun gibt es aber auch viele gute Gründe dafür, dass diese Fristen nicht eingehalten werden können, sei es wegen der Geburt eines Kindes oder der Betreuung naher Angehöriger. Daher sehen die Studien- und Prüfungsordnungen ebenfalls vor, dass die Studien- und Prüfungsfristen auf Antrag verlängert werden können.
Als besonders heikel haben sich im Laufe der Zeit die Entscheidungen über die Verlängerungsanträge wegen Krankheit erwiesen. Diese sind nach unserer Erfahrung zwar dann unproblematisch, wenn ein klares Krankheitsbild besteht und sich der Gesundheitszustand wieder bessert. Aber gefährlich wird es, wenn das Leiden von Studierenden nicht zutreffend diagnostiziert und in der Folge nicht richtig therapiert wird. Denn dann stellt sich die Studierfähigkeit nicht wieder ein. Die Hochschulen lehnen dann nach mehrmaliger Verlängerung die wiederholten Fristverlängerungsanträge ab, weil sie ein Dauerleiden vermuten, welches dazu führt, dass die generelle Studierfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist.
Einen solchen Fall hatten wir am 9. Juli 2019 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zu verhandeln, wobei noch die Besonderheit hinzukam, dass der in Rede stehende Studiengang zwischenzeitlich ausgelaufen war. Weil wir aber belegen konnten, dass unsere Mandantin aufgrund einer neuen Diagnose und darauffolgend einer nun zutreffenden Therapie wieder studierfähig ist, gelang in der mündlichen Verhandlung mit der Universität Hohenheim ein Vergleich mit dem Inhalt, dass unsere Mandantin ihr Studium wieder aufnehmen und - allerdings in einem engen Zeitplan und ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit - abschließen kann.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.