Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht einen Teilerfolg in einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erzielt. Der Senat bestätigte seine Rechtsprechung zum Erfordernis einer ordnungsgemäßen Prüferbestellung und änderte das Urteil der Vorinstanz (Verwaltungsgericht Düsseldorf) ab.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.