10. Juni 2022Hochschulrecht | Privathochschulrecht, Gutachten

Staatliche Hochschule erteilt Gutachtenauftrag wegen geplanter umfangreicherer Moduländerungen

Eine staatliche Hochschule beauftragt TEIPEL & PARTNER Rechtsanwälte mit der rechtlichen Prüfung der Änderung von Modulen (u.a. Pflichtmodul zu Wahlpflichtmodul mit inhaltlichen Anpassungen, Erhöhung der ECTS-Punkte im Wahlpflichtbereich, Änderung im curricularen Ablauf) im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Übergangsregelungen, Anrechenbarkeit von Fehlversuchen und der Darstellung im Abschlusszeugnis. 

Gegenstand des Gutachtens

Zu prüfen und zu beantworten waren Fragen der echten und unechten Rückwirkung bei Änderungen der Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie die komplexe Frage, ob und inwieweit Änderungen an der fachspezifischen Prüfungsordnung im laufenden Lehrbetrieb den bereits eingeschriebenen Studierenden gegenüber zumutbar sind. Hierbei war von uns auch zu prüfen, wie weit der Vertrauensschutz der Studierenden reicht und ob für die Änderungen Übergangsregelungen erforderlich sind.

Praxisrelevanz

Änderungen von Prüfungsordnungen im laufenden Studienbetrieb, die Auswirkungen auf die Bezeichnungen der Modulen oder auch den Prüfungsformen haben, sind nicht ungewöhnlich. Die rechtlichen Anforderungen an derartige Änderungen sind jedoch zwingend zu beachten, um Prüfungsanfechtungen durch rechtswidrige Prüfungsordnungen zu vermeiden. Wir sind in diesem Bereich spezialisiert und führen praxisgerechte Rechtsprüfungen durch, erstellen Formulierungshilfen und Übergangsregelungen. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

  • Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich
    20.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageMaster

    Doppelerfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte an der TU München: Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München im Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal erfolgreich

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen.
  • Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    HochschulrechtMasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte
    19.04.2018
    MasterplatzklagePrüfungsrechtStudienplatzklageNichtmedizinische StudiengängeMaster

    Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL TU München: Erneut Erfolg für Teipel & Partner Rechtsanwälte

    Master-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
  • Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung Wirtschaftswissenschaften
    06.02.2018
    Prüfungsrecht

    Teipel & Partner | Erfolgreiche Prüfungsanfechtung Wirtschaftswissenschaften

    Teipel & Partner Rechtsanwälte im Prüfungsrecht an Hochschule in NRW wegen endgültigen Nichtbestehens im Studiengang Wirtschaftswissenschaften erfolgreich.
  • Teipel & Partner | Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster gegen Stadt Leverkusen im Bauplanungsrecht
    11.10.2017
    BaurechtRechtsmittelrecht

    Teipel & Partner | Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster gegen Stadt Leverkusen im Bauplanungsrecht

    Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg vor Oberverwaltungsgericht Münster in einem Normenkontrollverfahren: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist unwirksam

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

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