06. Juni 2022Datenschutzrecht | Privathochschulrecht, Gutachten

Private Hochschule erteilt teipel Gutachtenauftrag für Onlineprüfungen (digitale Fernprüfungen)

Teipel & Partner Rechtsanwälte erhalten einen weiteren Gutachtenauftrag einer renommierten privaten Hochschule zur Frage der rechtskonformen Durchführung elektronischer Fernprüfungen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist diese Prüfungsform sowohl von staatlichen als auch von privaten Hochschulen in erheblicher Anzahl in den zurückliegenden und aktuellen Semestern gewählt und durchgeführt worden. Auch aus der Rechtsprechung liegen erste Entscheidungen zu Anforderungen, Voraussetzungen und Grenzen dieser Prüfungsform vor, einige Bundesländer haben diesbezüglich bereits  landesgesetzlich reagiert. Insbesondere vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme an Täschungsversuchen stellt sich für Hochschulen, Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse die Frage, wie derartige Prüfungen auch im Hinblick auf eine audiovisuelle Überwachung und Trackingmaßnahmen, rechtssicher durchgeführt werden können. Neben Bestimmheitsanforderungen sind auch datenschutzrechtliche Belange der Studierenden und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist auf der Ebene der praktischen Anwendung mit in den Blick zu nehmen, wie auf - tatsächliche oder behauptete - technische Störungen reagiert werden sollte, die sich naturgemäß sowohl im Zeitpunkt als auch in ihrer Dauer und in ihrem Ausmaß erheblich unterscheiden können. 

Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum