Teipel & Partner Rechtsanwälte erhalten einen weiteren Gutachtenauftrag einer renommierten privaten Hochschule zur Frage der rechtskonformen Durchführung elektronischer Fernprüfungen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist diese Prüfungsform sowohl von staatlichen als auch von privaten Hochschulen in erheblicher Anzahl in den zurückliegenden und aktuellen Semestern gewählt und durchgeführt worden. Auch aus der Rechtsprechung liegen erste Entscheidungen zu Anforderungen, Voraussetzungen und Grenzen dieser Prüfungsform vor, einige Bundesländer haben diesbezüglich bereits landesgesetzlich reagiert. Insbesondere vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme an Täschungsversuchen stellt sich für Hochschulen, Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse die Frage, wie derartige Prüfungen auch im Hinblick auf eine audiovisuelle Überwachung und Trackingmaßnahmen, rechtssicher durchgeführt werden können. Neben Bestimmheitsanforderungen sind auch datenschutzrechtliche Belange der Studierenden und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist auf der Ebene der praktischen Anwendung mit in den Blick zu nehmen, wie auf - tatsächliche oder behauptete - technische Störungen reagiert werden sollte, die sich naturgemäß sowohl im Zeitpunkt als auch in ihrer Dauer und in ihrem Ausmaß erheblich unterscheiden können.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.