11. April 2017Prüfungsrecht

Teipel & Partner | Erfolg gegen FernUni Hagen

Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei  Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht erneut einen Erfolg gegen die FernUniversität in Hagen vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erzielt. "Durch unsere als sog. Fortsetzungsfeststellungsklage weitergeführte Klage haben wir erreichen können, dass die FernUni in Hagen dem Verwaltungsgericht Arnsberg und uns schriftlich gegenüber versichert hat, das umstrittene Punktesystem im Rahmen der Multiple-Choice-Klausuren, wie es in der Prüfung "Einführung in die Wirtschaftsinformatik" zur Anwendung kam, künftig nicht mehr anzuwenden", erläutert Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner von Teipel & Partner. Die Klausur bestand aus 120 Wahr-/Falsch Aussagen. Richtig ist, dass bedingt durch den Aufgabentyp jeweils eine 50%-ige Ratewahrscheinlichkeit bestand. Die Fragen wurden in Rohpunkte umgerechnet. Von den maximal 120 Rohpunkten mussten 90 Punkte zum Bestehen erreicht werden, was 75% entspricht. Gefordert waren aber nur 50%. Nach Ansicht der FernUni in Hagen ergab sich dieses Erfordernis und daher kein Widerspruch daraus, dass die 100% Gesamtleistung der Klausur sich in 50% Raten und 50% Wissen aufteilten. Und von den 50% Wissen mussten dann 50%, also 25 Punkte, erreicht werden. Diese - tatsächlich sehr "kreative" - Auslegung hielt nach Ansicht von Teipel & Partner einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, da de facto die Bestehensgrenze bei 75% lag und überdies der Ansatz der FernUni Hagen bereits in sich widersprüchlich gewesen sei, da nach ihrer Ansicht lediglich 25 Punkte aus dem "Wissensteil" erbracht werden mussten und die restlichen Punkte - pauschal - dem Rateteil zugeordnet wurden.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

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